Netzwerk RE.A.DY


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http://www.reteready.org

RE.A.DY ist das italienische Netzwerk der Regionen, autonomen Provinzen und örtlichen Körperschaften gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. Das Netzwerk bietet die Gelegenheit zur Begegnung auf einer nicht ideologischen Ebene und zum Austausch von Erfahrungen der öffentlichen Verwaltungen, die sich dafür einsetzen, Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung und Genderidentität vorzubeugen, zu bekämpfen und zu überwinden und die von der Verfassung, den Europäischen Bestimmungen und dem internationalen Recht anerkannten Menschenrechte der LGBT+-Personen zu wahren.

Die Gemeinde Neumarkt ist dem Netzwerk 2021 beigetreten.

2024 Initiative der Netzwerk READY

ENTDECKEN SIE DIE UNTERSCHIEDE: RECHTE UND REGENBOGENFAMILIEN

Regenbogenfamilien existieren, das ist eine Tatsache, aber bis heute gibt es in Italien kein Gesetz, das sie anerkennt und schützt.

Wer sind die Regenbogenfamilien?

  • Familien erster Gründung: LGBTQI+ Paare, die sich für eine Elternschaft entschieden, indem sie entweder auf künstliche Befruchtung oder auf Leihmutterschaft zurückgreifen, in Ländern, in denen dies gesetzlich erlaubt ist. https://www.famigliearcobaleno.org/
  • Familien zweiter Gründung: Personen. die Söhne oder Töchter aus früheren heterosexuellen Beziehungen haben und die sich später als LGBTQI+ Menschen outen.
    https://www.genitorirainbow.it/

Welche Rechte haben diese Familien?

Das Gesetz 76 von 2016 (bekannt als das Cirinnà-Gesetz) schafft und regelt die gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften und regelt die faktischen Lebensgemeinschaften von heterosexuellen und homosexuellen Personen. Allerdings werden gleichgeschlechtliche Paare und heterosexuelle Paare in einigen grundlegenden Aspekten nicht gleichgestellt, unter anderem in Bezug auf den Zugang zur Elternschaft.

Gleichgeschlechtliche Paare können:

  • nicht Jungen und Mädchen adoptieren;
  • haben keinen Zugang zur künstlichen Befruchtung;

Da sie in Italien keine Eltern werden können, finden viele Paare Lösungen im Ausland.

Da es in Italien kein Gesetz gibt, das die Elternschaft eines homosexuellen Paares regelt und schützt, erkennt unser Rechtssystem nur die Verantwortung des biologischen Elternteils des Kindes an, während der Wahlelternteil rechtlich gesehen nicht existiert.

Wie ist die Lage heute?

Um den Söhnen und Töchtern von gleichgeschlechtlichen Paaren die Rechte zu garantieren,
ist die Lösung, in Anbetracht der Gesetzeslücke, die Adoption in besonderen Fällen.

Diese Möglichkeit ist jedoch mit erheblichen Einschränkungen verbunden:

-Sie erfordert ein gerichtliches Verfahren, das mit Kosten verbunden ist. Der Wunschelternteil
muss einen Antrag beim Jugendgericht stellen, um seine Verbindung zu dem Kind
anerkennen zu lassen.

-Das Gericht muss die Beziehung zwischen dem Wunschelternteil und seinem Sohn oder
seiner Tochter eingehend überprüfen. Dafür werden Sozialarbeiter einsetzt, die die Eignung
als Elternteil überprüfen. Der Wunschelternteil muss nachweisen, dass er über emotionale
Werte und Vermögenswerte verfügt, die für diese Rolle geeignet sind.

-Der Zeitrahmen kann sehr lang sein: Der Abschluss der Adoption kann Monate und oft Jahre
dauern. Während dieser Zeit hat das Kind rechtlich betrachtet nur einen Elternteil und der
Wunschelternteil kann in vielen Fällen keine Entscheidungen für das Kind in vielen
Bereichen des täglichen Lebens treffen. Zum Beispiel, um sein Kind von der Schule nach
Hause zu bringen, braucht er eine Vollmacht des biologischen Elternteils.

-Es kann Fälle geben, in denen sich der Beginn des Verfahrens verzögert, weil das Gericht
beschließt, zu warten, bis die emotionale Bindung zwischen dem Wunschelternteil und
seinem Kind gefestigt ist.

-Darüber hinaus gibt es Probleme und Unklarheiten über die Folgen für das Verfahren bei
Todesfall eines Elternteils vor Abschluss des Verfahrens.

Um diese Einschränkungen zu überwinden, wäre die beste Lösung eine sofortige Anerkennung. Dies kann jedoch nur bei zwei Müttern geschehen, die im Ausland entbunden haben und die eine Geburtsurkunde des Landes besitzen, in dem die Geburt stattgefunden hat. In diesem Fall kann die Eintragung, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Standesamt vorgenommen werden. Bei zwei Vätern ist diese Eintragung nicht möglich, weil die Leihmutterschaft, auf die ein männliches Paar zurückgreifen kann, in Italien gesetzlich verboten ist.

Bei Kindern, die in Italien geborenen sind, wurde bis 2018 in den Geburtsurkunden nur der
Name der gebärenden Mutter angegeben. Seit 2018 haben einige Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister damit begonnen, die doppelte Elternschaft bereits bei der Ausstellung der
Geburtsurkunde
anzuerkennen. Dieser Praxis wurde jedoch in einer Reihe von
Gerichtsurteilen widersprochen, die die Gemeinden dazu veranlasst haben, die Eintragungen
einzustellen.

Welche Forderungen?
Wie bereits von vielen Verwaltungen gefordert, so auch anlässlich des Treffens "Le Città per
i Diritti"
am 12. Mai 2023 in Turin, ist es notwendig und dringend, gleichgeschlechtlichen
Paaren die gleichen Rechte auf Zugang zur Elternschaft zuzugestehen wie heterosexuellen
Paaren, und zwar das Recht auf Adoption und auf Zugang zur künstlichen Befruchtung.
Die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe geht in diese Richtung.

Nur so kann der Mangel an Schutz und Rechte für gleichgeschlechtliche Familien behoben
und eine de facto diskriminierende Situation behoben werden.

Selbst das Verfassungsgericht hat das Parlament bereits mehrfach aufgefordert, diese
Gesetzeslücke zu schließen.

Für weitere Informationen:
https://www.famigliearcobaleno.org/
https://www.genitorirainbow.it/
https://www.retelenford.it/

2023

Das diesjährige Treffen des Netzwerks fand vom 19. bis 20. Oktober 2023 in Prato statt. Die Präsidentin der Kommission für Chancengleichheit, Elena Paris, nahm auch dieses Mal zusammen mit einer Delegation aus Südtirol teil: Marina Roso als Vertreterin der Gleichstellungsrätin, Nikolaus Rensi vom Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt der Autonomen Provinz Bozen, Fabian Fistil, Gemeinderat von Bruneck, und Andrea Pagnin als Vertreter der Gemeinde Trient waren anwesend.
Während der zwei Tage tauschten die 90 vertretenen Organisationen best Practice Erfahrungen  aus und verstärkten ihre Vernetzung, um eine Gleichstellungskultur zu fördern.
Dankeschön an die Stadt Prato für den freundlichen Empfang!
Das nächste Netzwerktreffen wird im Jahr 2024 in Pesaro stattfinden.
Die Initiative vom 17. Mai 2024 wird eine Kommunikationskampagne zur Anerkennung von Regenbogenfamilien sein.

Treffen in Prato

2022

Das jährliche Reteready-Treffen fand vom 12. bis 14. Oktober 2022 in Parma statt. Es kam zu bedeutsamen Momente des Austauschs und des Vergleichs zwischen lokalen und nationalen Behörden zum Thema Hass und Diskriminierung aufgrund von sexuellerOrientierung und Geschlechtsidentität, sowie von Methoden und Vorgehensweisen, die in den verschiedenen Gemeinden genutzt werden. Die Gemeinde Neumarkt war von der Gemeinderätin Elena Paris vertreten. Im Bild, die Südtiroler Delegation in Parma (v.l. Fabian Fistill, Judith Notdurfter, Ulrike Sanin, Laura Lastri, Elena Paris und Andrea Pagnin als Vertreter der Gemeinde Trient).
Für den nächsten Internationalen Tag gegen der Homobitransphobie (17. Mai 2023) wurde das Thema PRÄVENTION VON HOMOBITRANSPHOBISCHEM MOBBING IN SCHULEN gewählt, das im Rahmen einer für die Bürgerschaft offenen Veranstaltung behandelt werden soll.

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Welche Rechte haben diese Familien?Welche Rechte haben diese Familien?

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