Verordnung für die Audio und Videoaufnahmen der Gemeinderatssitzungen mittels Direktübertragung - Live Streaming

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 28 vom 16.06.2021

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Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Modalitäten für die Audio-, Video- und Fotoaufnahmen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, um eine möglichst umfassende und rechtzeitige Verbreitung und Kenntnis der Tätigkeiten des
Gemeindeorgans im Einklang mit dem Grundsatz der transparenten Verwaltung zu gewährleisten und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den politischen und administrativen Tätigkeiten der Marktgemeinde Neumarkt zu fördern.

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Veröffentlichungsdatum

10.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 12:23 Uhr

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